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Die elektronische Patientenakte (ePA) kommt: Was Sie jetzt wissen sollten

Dr. med. Kathrin Hamann23. Januar 2025 2 Min. Lesezeit

Patient mit Smartphone und elektronischer Patientenakte, Ärztin am Computer, Dokumente werden ausgetauscht

Seit dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte – kurz ePA – in ersten Modellregionen eingeführt. Ab Ende April soll sie bundesweit in allen Praxen, Kliniken und Apotheken genutzt werden, ab Oktober ist das für Praxen verpflichtend. Alle gesetzlich Versicherten bekommen automatisch eine ePA, wenn sie nicht widersprechen. Was bedeutet das für Sie – und für uns in der Praxis?

Was die ePA ist

Die ePA ist ein digitaler Ordner, den Ihre Krankenkasse bereitstellt und über den Sie bestimmen. Darin können Arztbriefe, Befunde, Laborwerte, Entlassberichte aus dem Krankenhaus und Ihre Medikationsliste abgelegt werden. Die Medikationsliste entsteht automatisch aus den E-Rezepten, die für Sie ausgestellt werden. Später sollen Impfpass, Mutterpass und Kinderuntersuchungsheft dazukommen.

Der Vorteil: Wer Sie behandelt, sieht auf einen Blick, welche Medikamente Sie nehmen und welche Befunde es gibt. Doppeluntersuchungen und Wechselwirkungen lassen sich so leichter vermeiden – etwa wenn Sie ins Krankenhaus kommen oder einen neuen Facharzt aufsuchen.

Wer hineinsehen darf

Zugriff bekommt eine Praxis, wenn Sie dort Ihre Versichertenkarte in das Lesegerät stecken. Der Zugriff gilt dann standardmäßig 90 Tage. Sie können diese Dauer in der App Ihrer Krankenkasse verkürzen, einzelne Praxen ausschließen oder einzelne Dokumente verbergen. Apotheken haben nach dem Kartenstecken drei Tage Zugriff. Die Krankenkassen selbst dürfen die Inhalte nicht lesen, Arbeitgeber ebenso wenig.

Wie Sie widersprechen können

Niemand muss die ePA nutzen. Sie können Ihrer Krankenkasse jederzeit widersprechen – vor der Einrichtung oder später. Dann wird keine Akte angelegt oder die bestehende gelöscht. Auch ein Widerspruch gegen einzelne Einträge ist möglich: Wenn Sie zum Beispiel nicht möchten, dass ein bestimmter Befund in der Akte landet, sagen Sie uns das beim Termin. Wir tragen ihn dann nicht ein.

Was sich in unserer Praxis ändert

Wir werden Befunde, Arztbriefe und Laborwerte, die wir erstellen, in Ihre ePA einstellen – sofern Sie das wünschen. Und wir werden hineinsehen, wenn es für Ihre Behandlung hilfreich ist, etwa um einen Krankenhausbericht zu lesen, den wir sonst erst nach Wochen per Post bekommen. Das ersetzt kein Gespräch. Es spart aber Zeit, die wir lieber für Sie nutzen.

Für Sie ändert sich am Praxisbesuch zunächst wenig: Sie stecken Ihre Karte wie bisher. Wenn Sie die App Ihrer Kasse nutzen, können Sie Ihre Dokumente selbst einsehen, eigene Unterlagen hochladen und steuern, wer was sieht. Die App ist freiwillig. Ohne App funktioniert die ePA auch, nur ohne Ihren eigenen Blick hinein.

Unser Rat

  • Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, wie Sie die App einrichten – oder ob Sie widersprechen möchten.
  • Sagen Sie uns, wenn ein Befund nicht in die Akte soll.
  • Prüfen Sie gelegentlich Ihre Medikationsliste. Fehlt etwas oder stimmt etwas nicht, klären wir das gemeinsam.

Bei Fragen zur ePA sprechen Sie uns beim nächsten Besuch an – wir nehmen uns die Zeit.

Bleiben Sie gesund,

Ihre Dr. Kathrin Hamann

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