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Praxis

Telefonische Krankschreibung: Wann das geht – und wann nicht

Dr. med. Kathrin Hamann17. April 2025 2 Min. Lesezeit

Erkältete Frau mit Decke und Tee telefoniert, Arzt am Schreibtisch nimmt das Gespräch an

Sie wachen mit Halsschmerzen, Schnupfen und leichtem Fieber auf, fühlen sich schlapp und möchten niemanden anstecken – aber Sie brauchen eine Krankschreibung für den Arbeitgeber. Seit Dezember 2023 ist die telefonische Krankschreibung dauerhaft möglich. Das Verfahren hat klare Regeln. Wir erklären, wann es geht, wann nicht und wie es bei uns abläuft.

Die Regeln

  • Nur für bekannte Patientinnen und Patienten. Sie müssen in unserer Praxis bereits in Behandlung gewesen sein. Für Menschen, die wir noch nie gesehen haben, ist eine telefonische Krankschreibung nicht erlaubt.
  • Nur bei leichten Beschwerden. Erkältung, leichter Magen-Darm-Infekt, Kopfschmerzen – Beschwerden, bei denen keine körperliche Untersuchung nötig ist. Bei Fieber über mehrere Tage, Atemnot, starken Schmerzen oder Brustschmerz müssen wir Sie sehen.
  • Bis zu fünf Kalendertage. Länger darf eine telefonische Erstbescheinigung nicht sein.
  • Folgebescheinigung nur nach persönlichem Besuch. Wurde die erste Krankschreibung telefonisch ausgestellt, ist eine telefonische Verlängerung nicht möglich. Dann kommen Sie bitte in die Praxis. Waren Sie zur ersten Bescheinigung persönlich bei uns, kann die Verlängerung telefonisch erfolgen.
  • Kein Anspruch. Ob eine telefonische Krankschreibung medizinisch vertretbar ist, entscheidet die Ärztin im Einzelfall. Wenn wir Sie lieber sehen möchten, hat das einen Grund.

So läuft es bei uns ab

Rufen Sie während der Sprechzeiten an und schildern Sie dem Praxisteam kurz Ihre Beschwerden. Wir rufen Sie dann zurück – bitte halten Sie das Telefon bereit. Im Gespräch fragen wir nach Symptomen, Dauer, Fieber und Vorerkrankungen. Die Krankschreibung geht elektronisch an Ihre Krankenkasse (eAU). Ihr Arbeitgeber ruft sie dort ab; Sie müssen ihm nur mitteilen, dass Sie krank sind. Einen Ausdruck für Ihre Unterlagen bekommen Sie auf Wunsch zur Abholung.

Alternative: Videosprechstunde

Per Video können wir Sie ansehen – das erlaubt etwas mehr: Als bekannte Patientin oder bekannter Patient bis zu sieben Tage, bei einem Erstkontakt bis zu drei Tage. Termine buchen Sie über meindoktoronline.de. Mehr dazu auf unserer Seite Videosprechstunde.

Was Sie außerdem wissen sollten

  • Die Krankschreibung beginnt in der Regel am Tag des Anrufs. Rückwirkend ist sie nur in Ausnahmefällen und für höchstens drei Tage möglich.
  • Für die Bescheinigung zum Kinderkrankengeld gelten die gleichen Regeln: telefonisch bis zu fünf Tage, wenn das Kind uns bekannt ist.
  • Wer sich während der Krankschreibung nicht bessert oder neue Beschwerden bekommt, sollte nicht auf das Ende der Bescheinigung warten, sondern sich melden.

Die telefonische Krankschreibung erspart Ihnen den Weg in die Praxis, wenn Sie ohnehin nur Ruhe brauchen – und schützt die anderen im Wartezimmer. Sie ersetzt aber keine Untersuchung, wenn eine nötig ist.

Bleiben Sie gesund,

Ihre Dr. Kathrin Hamann

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